Fahrradmitnahme Öffis - Österreich
Österreich erleichtert uns den nachhaltigen Transport enorm durch die Möglichkeit, das Fahrrad in öffentlichen Verkehrsmitteln mit uns führen zu dürfen. Doch die vielen unterschiedlichen Unternehmen lassen einen schnell den Überblick verlieren, welche Regeln und Vorschriften nun in Bus, Bahn und Bim einzuhalten sind.
Wusstest du, dass:
- Falträder als kostenloses Handgepäckstück in jedem öffentlichen Verkehrsmittel mitgenommen werden können und das auch zu Stoßzeiten, egal ob Bahn, Bus oder Bim.
- Das Faltmaß eines VELLO bikes (ausgenommen VELLO Gravel und VELLO Speedster) zusammengefaltet nur H: 57 cm x L: 79 cm x B: 29 cm ist? Das entspricht den ÖBB/Westbahn-Anforderungen für die Mitnahme eines Handgepäckstückes und muss nicht vorangemeldet werden.
Übersicht der Fahrrad- und Faltrad-Transportregeln in Österreich:
- ÖBB: Wenn Sie Ihr Faltrad zusammenlegen (Maximalmaß 90 cm breit x 60 cm hoch x 40 cm tief), können Sie es kostenfrei als Handgepäck mitführen. Dies gilt natürlich auch in Kombination mit dem Klimaticket. Quelle: ÖBB (VELLO Faltmaß: 79x57x29 cm)
- Verkehrsverbund Ost-Region (VOR): "Zusammengeklappte Falträder und Scooter dürfen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden." Quelle: VOR
- Wiener Linien: "Eine Ausnahme sind Klappräder. Diese gelten als Gepäckstück und können im zusammengeklappten Zustand auch in Bus und Straßenbahn mitgeführt werden." Quelle: Wiener Linien Unternehmensblog
- WESTbahn: "Klappräder in Verpackung können ohne Reservierung in den Zug mitgenommen werden." Quelle: WESTbahn §13.1. Wir haben für euch bei der WESTbahn nochmal nachgehakt und folgende Antwort erhalten: "wenn das Klapprad zusammengeklappt ist, kann es als kostenloses Handgepäck mitgeführt werden.
- OÖVV: "Wenn das Klapprad oder der Roller sicher verstaut werden kann oder wenn es der Fahrgast zwischen den Beinen oder in der Hand halten kann, gilt das Klapprad (zusammengeklappt) je nach seiner Größe als Handgepäck (unter 25 kg)." Quelle: OÖVV
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Postbus: "Grundsätzlich dürfen Falträder mitgenommen werden, wenn genügend Platz im Bus vorhanden ist und das Rad sicher verwahrt werden kann. Die Mitnahme ist ebenso vom Fahrgastaufkommen abhängig. Die Entscheidung über die Mitnahmefähigkeit trifft der Lenker vor Ort." Quelle: Email Schreiben an Postbus Kundenservice (service@postbus.at)
Einmal entfaltet, kommst du schnell und unkompliziert an dein Ziel!
Rechtliche Richtlinien zum Fahrradtransport in den unterschiedlichen Transportsektoren
Wir haben für euch recherchiert und nachgefragt - nachfolgend eine Übersicht der Faltrad-Beförderungsbedingungen der verschiedenen öffentlichen Verkehrsanbieter in Österreich:
Fahrradmitnahme in Zügen der ÖBB
Grundsätzlich gilt: Fahrräder und Falträder dürfen in den meisten ÖBB Zügen mitgenommen werden. Für Falträder mit einem Faltmaß von max. 90 x 60 x 40 cm ist das zudem kostenlos. Für alle anderen Klappräder oder normalen Fahrräder muss ein Radticket gekauft werden. In der WESTbahn müssen Klappräder zusätzlich in einer Überhülle verstaut werden.
Mehr Informationen zum Fahrradtransport in der ÖBB und bei der Westbahn findest du hier.
Falträder in allen Wiener Öffis erlaubt
Die einzelnen Bundesländer erschweren den Durchblick erneut. Wien beispielsweise erlaubt die Mitnahme von Fahrrädern in U-Bahnen kostenlos, aber unter der Woche nur zu bestimmten Zeiten. Der Transport ist von 9 bis 15 Uhr sowie ab 18:30 möglich – am Wochenende und an Feiertagen ist es ganztägig erlaubt. In Straßenbahnen und Autobussen ist jedoch nur die Mitnahme von Falträdern erlaubt. Normale Fahrräder dürfen hier nicht transportiert werden. Für Besitzer:innen der Jahreskarte für die Kernzone Wien ist der Transport in ÖBB Zügen innerhalb Wiens gratis.
Mehr Informationen findest du hier.
Wie sieht es rund um die Bundeshauptstadt aus?
In anderen Bundesländern sieht das Ganze wieder ein bisschen anders aus. Besitzer:innen einer Halbjahres- oder Jahreskarte der Öffis dürfen das Fahrrad im Regelfall kostenlos mitnehmen. Anderenfalls muss fast flächendeckend ein Ticket für den treuen Begleiter erstanden werden. Eine Ausnahme bilden jedoch auch hier wieder die Falträder! Diese zählen fast überall als Handgepäck und sind daher gratis.
Hier findest du die Informationen zum Fahrradtransport im VOR.
Informationen zu den unterschiedlichen Regeln der Steiermark findest du hier.
Regelung zum Fahrradtransport in Kärnten.
Fahrradmitnahme im Salzburger Verkehrsverbund.
Informationen zur Fahrradmitnahme in Oberösterreich.
Mehr Informationen für den Radtransport in Tirol.
Fahrradmitnahme in Vorarlberg.